Verhinderungspflege

Wenn Sie als Pflegeperson Urlaub planen, selber erkranken oder andere persönliche Termine Sie an der Pflege hindern oder Sie einfach einmal Zeit für sich brauchen, haben Sie gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf eine Pflegevertretung, der sogenannten Verhinderungspflege.

Die Pflegekasse trägt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Gern übernehmen wir für den Zeitraum, in dem Sie als Pflegeperson verhindert sind, die professionelle ambulante Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftiger bereits mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt und betreut wurde. Erst nach dieser Zeit dürfen Sie als Pflegeperson die Verhinderungspflege beantragen und in Anspruch nehmen.

Bei stundenweiser Abrechnung bleibt ihr Anspruch auf die volle Höhe des Pflegegeldes erhalten, wenn die in Anspruch genommene Verhinderungspflege einen Umfang von bis zu 8 Stunden täglich nicht überschreitet.