Grundpflege

Grundpflege umfasst die alltägliche, pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltägliche Grundversorgung erbringen können. Wenn Ihre Körperfunktionen durch Alter oder Krankheit eingeschränkt sind, übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Grundpflege teilweise oder vollständig. Unsere Pfleger führen stellvertretend für Sie jene Handgriffe durch, die Sie selbstständig nicht mehr ausführen können und fördern Sie bei dem, was Sie selber noch gut alleine bewältigen können.

Folgende Leistungen können wir im Rahmen der Grundpflege erbringen:

  • Hilfe bei der Körperpflege

(z. B. Waschen, Duschen und Baden, Zahnpflege, Kämmen, An- und Auskleiden, Rasieren, Hilfe bei den Ausscheidungen, An- und Ablegen von Prothesen)

  • Mobilisierung

(z.B. Unterstützen beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Und vieles mehr…

Leistungen der Grundpflege werden bei vorliegendem Pflegegrad über den Leistungskatalog der Pflegeversicherung abgerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Sozialamt diese Leistungen mitfinanziert.