- Hilfe bei der Körperpflege
(z. B. Waschen, Duschen und Baden, Zahnpflege, Kämmen, An- und Auskleiden, Rasieren, Hilfe bei den Ausscheidungen, An- und Ablegen von Prothesen)
(z.B. Unterstützen beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Und vieles mehr…
Leistungen der Grundpflege werden bei vorliegendem Pflegegrad über den Leistungskatalog der Pflegeversicherung abgerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Sozialamt diese Leistungen mitfinanziert.