Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege und somit Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI.
Sie umfasst folgende hauswirtschaftliche Hilfeleistungen:
Kochen und Zubereiten von Nahrung, sowie das Aufstellen eines geeigneten Speiseplans unter Berücksichtigung von Alter und persönlichen Lebensumständen.
Aufräumen der Wohnung und Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten.
Bettenbeziehen und das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können hauswirtschaftliche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden, sodass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass bei Ihnen ein Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität festgestellt wurde. Ein alleiniger Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung reicht nicht aus um einen Pflegegerad anerkannt zu bekommen.