Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können hauswirtschaftliche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden, sodass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass bei Ihnen ein Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität festgestellt wurde. Ein alleiniger Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung reicht nicht aus um einen Pflegegerad anerkannt zu bekommen.