Im Rahmen der Begutachtung nach SGB XI, § 37 Abs. 3 – der Pflegeversicherung – beraten wir Sie auf Wunsch regelmäßig zu allen Fragen, die mit der Pflege und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang stehen. Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine Pflegeperson zu Hause gepflegt wird und das Pflegegeld bezieht, ist er verpflichtet, eine Begutachtung durch einen zulässigen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.